BESONDERHEITEN

DEUTSCHLAND: ALLIIERTE BESETZUNG





Ausgabeanlaß: Flugpost - Zulassungsmarke für Geschäftsbriefe
Ausgabetag: 01.05.1948



Ab dem 1. Mai 1948 konnten Geschäftsbriefe ins Ausland mit der Luftpost befördert werden. Diese Briefe mußten mit einer
Zulassungsmarke der JEIA (Joint - Export - Import - Agency) einer Dienststelle zur Überwachung des Außenhandels,
die 1947 - 1948 in der Bizone tätig war versehen werden.

Mit Ausnahme von Luftpostleichtbriefen wurde ohne diese Marke zwischen dem 1. Mai und dem 19. Oktober 1948 keine Flugpost befördert