BESONDERHEITEN
DEUTSCHLAND: ALLIIERTE BESETZUNG
Ausgabeanlaß: Flugpost - Zulassungsmarke
für Geschäftsbriefe
Ausgabetag: 01.05.1948 |
Ab dem 1. Mai 1948 konnten
Geschäftsbriefe ins Ausland mit der Luftpost befördert werden. Diese
Briefe mußten mit einer
Zulassungsmarke der JEIA (Joint - Export - Import - Agency) einer Dienststelle zur Überwachung des Außenhandels, die 1947 - 1948 in der Bizone tätig war versehen werden. Mit Ausnahme von
Luftpostleichtbriefen wurde ohne diese Marke zwischen dem 1. Mai und
dem 19. Oktober 1948 keine Flugpost befördert
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